Die in Hessen landesweite Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus wurde heute im Ständehaus in Kassel begangen. Im Mittelpunkt stand das Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasieverbrechen in hessischen Landesheilanstalten. In meiner Rede ging ich auf die große Bedeutung dieses wichtigen Gedenktages ein: Solange jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger und Institutionen in unserem Land noch polizeilich geschützt werden müssen, solange jüdisches Leben bei uns bedroht ist, solange sich gesellschaftliche Minderheiten Hass und Gewalt ausgesetzt sehen – solange dürfen wir als Gesellschaft und als Politik nicht ruhen, sondern müssen unmissverständlich und klar Haltung zeigen und alles dafür tun, dass sich diese Zustände ändern. Dessen, was wir am 27. Januar gedenken, ist eine Verantwortung und Verpflichtung zum Erinnern und Handeln für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Der 27. Januar muss ein Tag des lebendigen Erinnerns bleiben, er muss auch weiterhin emotional und intellektuell fordern und aufrütteln. Das „Nie wieder!“, dessen Gebrauch selbst Gefahr läuft, als schnell gesetzter Hashtag in den sozialen Medien zur Phrase zu werden, müssen wir in seiner Bedeutung, ja in seiner Verpflichtung für unsere Gegenwart unvermindert ernst nehmen. Es ist mein Wunsch, dass das lebendige Erinnern an diese Vergangenheit eine Zukunft hat. Der 27. Januar wurde 1996 als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen. Der nationale Gedenktag erinnert an den 27. Januar 1945 und damit an den Tag, an dem die Rote Armee die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau befreite.