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Urteil des Staatsgerichtshofes zum Corona-Sondervermögen

Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen nehmen wir mit Respekt entgegen – demnach hätte die Umsetzung der Kreditaufnahme mit einer anderen Haushaltstechnik erfolgen müssen. Insofern werden wir zügig die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Da das Gericht nicht die Kreditaufnahme selbst, sondern nur ihre Umsetzung infrage gestellt hat, können sich alle Menschen aber auch darauf verlassen, dass die notwendigen Hilfen auch weiterhin geleistet werden. Der Staatsgerichtshof hat heute aber auch entschieden, dass Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise aufgenommen werden können und dies auch im Einklang mit den bestehenden Ausnahmeregelungen von der Schuldenbremse ist. Auch hat er bestätigt, dass solche Ausnahmen mit einfacher Mehrheit vom Landtag beschlossen werden können. Die Klage der Opposition gegen die entsprechende Gesetzesänderung (Artikel 141-Gesetz) wurde zurückgewiesen.

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