Im Hessischen Landtag wurde die Einrichtung eines unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten beschlossen. Der Bürgerbeauftragte soll als neutraler Ansprechpartner dazu beitragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Gehör verschaffen und ihre Anliegen vortragen können. Er soll auch zur Lösung bei Problemen im Umgang mit staatlichen Stellen beitragen. Der Bürgerbeauftragte ist dabei nicht die einzige Anlaufstelle für solche Fragen, daneben existieren zum Beispiel auch das Bürgertelefon oder der Petitionsausschuss. Er ist ein ergänzender Baustein in dieser Struktur und soll seinen Beitrag zur Vertrauensbildung und Akzeptanz gegenüber staatlichen Behörden leisten. Er wird vom Landtag für sechs Jahre gewählt und ist unabhängig von der Landesregierung. Der Bürgerbeauftragte kann die Landesregierung, alle Behörden des Landes sowie die unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts um Auskünfte und Akteneinsicht ersuchen. Das Amt beinhaltet gleichzeitig auch die Funktion des Polizeibeauftragten und wird in diesem Bereich eine Anlaufstelle für die Bevölkerung sein, aber auch für die Beamtinnen und Beamten der Polizei selbst.
Den Redebeitrag finden Sie hier: https://youtu.be/iE0_2CHn4Gg?list=PL7ZmRauy0CgVmR-KKH8JNThlIiK-PFLwW&t=1795