Vor dem Wiesbadener Rathaus haben Vertreter von Tierschutzorganisationen sowie die Vizepräsidentin des Hessischen Landtags, Ursula Hammann, und ich für eine Katzenschutzverordnung geworben – Ziel ist es, dass weitere Kommunen eine kommunale Verordnung nach dem Vorbild Wiesbadens verabschieden, um das Leid freilebendender, verwilderter Katzen nachhaltig einzudämmen. Diese Katzenschutzverordnung schreibt vor, dass Katzen, denen unkontrollierter Freigang gewährt wird, zuvor kastriert, durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden müssen.
Unter den Unterstützern waren die Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Madeleine Martin, der Landestierschutzverband Hessen e. V. sowie das Bündnis „Pro Katze“, ein Zusammenschluss der großen Tierschutzorganisationen TASSO e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat im Dezember 2017 eine Katzenschutzverordnung erlassen. Zur aktiven Unterstützung des Katzenschutzes in der Landeshauptstadt stellt das Bündnis „Pro Katze“ 5.000 Euro für die Kastration der Katzen bedürftiger Menschen aus Wiesbaden zur Verfügung. Betroffene können eine Erstattung der Kastrationskosten nach vorheriger Rücksprache bis zum 30. April 2018 bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in Sulzbach beantragen (Kontakttelefon: 0 61 90 / 93 73 39). Darüber hinaus steht das KastrationsMobil des Landestierschutzverbandes Hessen e. V. für die Kastration von Streunerkatzen bereit. Gegen einen symbolischen Kostenbeitrag können es sowohl die Wiesbadener Tierschützer als auch hessenweit alle anderen Mitgliedsvereine des Verbandes für solche Aktionen anfordern.