Gemeinsam mit Abgeordneten der CDU-Fraktion besuchte ich im Beisein des Regierungspräsidenten Dr. Christoph Ullrich die Erstaufnahmeeinrichtung sowie das Aufnahmezentrum in Gießen.
Das Regierungspräsidium Gießen mit seiner Erstaufnahmeeinrichtung ist nach dem Asylgesetz zuständig für die Erstaufnahme von Asylsuchenden, die in Hessen einen Asylantrag stellen wollen, sowie für die damit erforderliche Unterbringung, Betreuung und Versorgung (Krankenhilfe usw.) zuständig.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Flüchtlingszugänge hat die Landesregierung in Hessen im Februar 2016 beschlossen, dass die Kapazitätsplanung im Bereich der Erstaufnahme in Hessen anhand aktualisierter Prognosen des Zu- und Abgangsgeschehens im Hinblick auf Bedarf und Haushaltswirtschaftlichkeit permanent analysiert werden soll. Es wurde ein Standortorganisationskonzept festgelegt, das bei einer hohen Flexibilität eine zeitnahe Anpassung der betriebenen Standorte an das Ankunftsgeschehen zulässt. Das Konzept sieht vor, dass neben aktiv betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen, passive Standorte als Reserve zur Verfügung stehen.
Im Ankunftszentrum am Standort Gießen werden alle Maßnahmen des Regierungspräsidiums Gießen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen, wie Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, medizinische Erstuntersuchung an einem Standort gebündelt. Im Ankunftszentrum selbst ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertreten, so dass neben einer sog. Aktenanlage des Asylverfahrens, der Entgegennahme des Asylantrags und der Anhörung, in einigen Fällen bereits eine Entscheidung über das Asylbegehren seitens des BAMF getroffen werden kann. Für die vollständige Aufnahme eines Flüchtlings sind in der Regel zwei Tage notwendig.