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Anhörung zum Gesetz für einen Bürger- und Polizeibeauftragten

Im Hessischen Landtag fand die Anhörung des Haupt- und Innenausschusses zum Gesetz für einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten statt.
Der Bürgerbeauftragten soll darauf hinwirken, dass begründeten Beschwerden nachgegangen und Abhilfe geschaffen wird. Der Bürgerbeauftragte soll zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden vermitteln und eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Er ist aber auch Ansprechpartner für die Polizistinnen und Polizisten. Damit schaffen wir einen neutralen ‚Brückenbauer‘ zwischen Bürger und Behörden.

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