In Rahmen der aktuellen Plenarwoche fand die zweite Lesung des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrages statt.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat vor allem die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer sowie die Einführung eines regelmäßigen, ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre stattfindenden Meldedatenabgleichs zum Gegenstand.