Am Abend fand die Sitzung des Arbeitskreises Innere Sicherheit der CDU Wiesbaden im Rathaus statt. Zu Gast war der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz Robert Schäfer. In seinem Vortrag stellte er die vielfältigen Aufgaben des Landesamtes vor und erläuterte hierbei vor allem, wie sich die Abgrenzung zur Polizei gestaltet. Die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, auch Trennungsgebot, ist ein Grundsatz des bundesdeutschen Rechts, nach dem Aufgaben der allgemeinen Polizei und der Aufklärung extremistischer Bestrebungen durch verschiedene, voneinander organisatorisch getrennte Behörden wahrgenommen werden sollen. Während die Polizei erst bei einem Anfangsverdacht oder einem Hinweis auf eine konkrete Straftat tätig werden kann, kann der Verfassungsschutz bereits bei Bestrebungen aktiv werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden könnten. Eine große Bedeutung nimmt hierbei der Bereich der Prävention ein, damit bereits der Einstieg in ein extremistisches Leben verhindert werden kann. Die Gefährdungslage in Deutschland ist laut Herrn Schäfer großen Veränderungen unterworfen, sie sei allerdings noch nie so schnelllebig gewesen, nicht einmal zu Zeiten der RAF in den 70er Jahren. Ein großes Problem stellen hierbei auch sog. „Fake news“ da, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Herr Schäfer ging in seinem informativen Vortrag ausführlich auf den Begriff Islamismus/Salafismus sowie auf verschiedene aktuelle Strömungen im Bereich Rechtsextremismus ein. Er hob besonders hervor, dass es von großer Wichtigkeit sei, dass die Menschen Vertrauen in ihre Sicherheitsbehörden haben, daher führt das Landesamt über 240 Präventionsveranstaltungen im Jahr in Schulen, Flüchtlingsheimen oder Firmen durch. Herr Schäfer konnte deutlich machen, dass der Verfassungsschutz in Hessen gut aufgestellt ist und damit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung leistet.