In einem Interviewbeitrag habe ich zur Forderung der SPD nach einem Wahlrecht ab 16 Jahren Stellung bezogen. Ich halte die bewährte Altersgrenze von 18 Jahren für vernünftig. Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht wird erst bei einem Alter von 18 Jahren davon ausgegangen, dass die volle Verantwortung für das eigene Handeln übernommen werden kann. Auch der Führerschein ist an das 18. Lebensjahr gebunden. Auch ist der individuelle Reifegrad sehr unterschiedlich. Ich sehe also keinen Grund, diese bewährte Altersgrenze hinsichtlich des Wahlalters abzusenken.