Der Hessische Landtag hat – vor dem Hintergrund des Corona-Virus unter Berücksichtigung der notwendigen Abstandregelungen und Sicherheitsvorkehrungen – in der Plenarsitzung Soforthilfen von zwei Milliarden Euro beschlossen. Daneben erhöht das Land zur Unterstützung der Wirtschaft seinen Bürgschaftsrahmen auf fünf Milliarden Euro. Zudem soll es kurzfristige Entlastungen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geben. Der Schutzschirm für Hessen umfasst Hilfen von insgesamt mindestens 8,5 Milliarden Euro.
Unter anderem sollen kleine und mittelständische Unternehmen durch nicht-rückzahlbare Einmalzahlungen unterstützt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach der Zahl ihrer Mitarbeiter: Das Land Hessen erhöht mit Soforthilfen für Selbständige und Kleinunternehmen den Zuschuss des Bundes für Betriebe bis 5 Beschäftigte von 9.000 auf 10.000 Euro, für Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten von 15.000 auf 20.000 Euro. Für Betriebe mit 11 bis 49 Beschäftigten, die vom Programm des Bundes nicht erfasst werden, gibt es Soforthilfe vom Land in Höhe von 30.000 Euro. Bei größeren Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten könnten über die Hausbank Kredite etwa der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden.