Die derzeitige Situation stellt für Unternehmen eine Belastungsprobe dar. Aufgrunddessen gab die Hessische Landesregierung bekannt, dass ab spätestens Montag, den 30.03.2020 finanzielle Soforthilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung gestellt werden. Diese einmalige monetäre Hilfe muss von den betroffenen Unternehmen nicht zurückgezahlt werden und soll im Zuge wirtschaftlicher Einbußen aufgrund der Coronakrise zur Unternehmenssicherung dienen. Je nach Anzahl der Mitarbeitenden ist die folgende Staffelung vorgesehen:
0 bis 5 Arbeitnehmer/-innen: 10.000€
6 bis 10 Arbeitnehmer/-innen: 20.000€
11 bis 50 Arbeitnehmer/-innen: 30.000€
Ein entsprechender Antrag kann zum gegebenen Zeitpunkt online auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter der folgenden Adresse gestellt werden: https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtiger-hinweis Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, Solo-Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Künstlerinnen und Künstler.