Alle gemeinnützigen Vereine, die durch die Pandemie in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind, können jeweils bis zu 10.000 Euro beantragen. Ganz gleich ob Sport, Kultur, Natur, der Sozialbereich oder die Nachbarschaftshilfe, wir lassen die 41.000 hessischen Vereine nicht im Stich. Die finanziellen Mittel werden helfen, existenzielle Nöte abzuwenden und die wichtige Arbeit vor Ort über die Krise hinaus zu sichern. Die Soforthilfe ist ab dem 1. Mai 2020 beim jeweils zuständigen Ministerium zu beantragen, der Antrag ist unter www.hessen.de abrufbar.
Gemeinnützige Sportvereine stellen den Antrag beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de‚ target=’_blank’>corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de