Im Hessischen Landtag habe ich zum Gesetzentwurf der Einrichtung einer/eines unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten gesprochen: Wir sehen die Aufgabe der oder des Bürgerbeauftragten darin, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden zu stärken – dazu zählen auch die Polizeibehörden. Sie oder er unterstützt im Dialog und wirkt darauf hin, dass begründeten Beschwerden nachgegangen und Abhilfe geschaffen wird. Die oder der Bürgerbeauftragte soll zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden vermitteln und eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden, ist aber auch Ansprechperson für die Polizistinnen und Polizisten.