Im Juli 2021 hat der Hessische Landtag die Einrichtung eines Opferfonds beschlossen. Aus diesem Fonds sollen insbesondere Opfer oder Angehörige von Opfern von Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite finanzielle Zuwendungen erhalten. Über die Gewährung von Leistungen aus dem Opferfonds entscheidet der Opferfondsbeirat nach von ihm festzulegenden Richtlinien und Verfahrenskriterien. In diesem Plenum haben wir nun den neu geschaffenen Bürger- und Polizeibeauftragte ermächtigt, die vom Opferfondsbeirat beschlossenen Zuwendungsentscheidungen umzusetzen und auszuzahlen. Meine vollständige Rede finden Sie unter: https://bit.ly/3mrSGO2