Wie steht es um den hessischen Datenschutz und die Informationsfreiheit? Darüber geben auch dieses Jahr die Tätigkeitsberichte für den Datenschutz und zur Informationsfreiheit Auskunft. Beide Berichte wurden mir vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, überreicht.
In Anbetracht der ständig wachsenden Herausforderungen in der digitalen Welt ist die Arbeit des Datenschutzbeauftragten von zentraler Bedeutung für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Hessische Datenschutzaufsicht hat auch im Jahr 2023 einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet, den Datenschutz in zahlreichen Fällen durchzusetzen. Die Tätigkeitsberichte gewähren einen fundierten Einblick in diese essenzielle Arbeit. Herrn Professor Roßnagel und seinem Team danke ich sehr herzlich für ihren großen Einsatz für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.