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Umgang mit Krankheitssymptomen von Kindern in Bildungseinrichtungen

Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen und freien Träger brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen. Dafür legen das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium gemeinsame Empfehlungen vor, um den Kitas, Horten und Schulen sowie den Familien eine klar verständliche und medizinisch sinnvolle Handreichung anzubieten. Diese Empfehlungen sind insbesondere:
• Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona -Pandemie auch)
• Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
– Fieber (ab 38,0°C)
– Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen. – Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)
– Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant)
– Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund!
Die Empfehlungen können ebenfalls unter http://soziales.hessen.de und http://kultusministerium.hessen.de abgerufen werden.

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