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Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

Zu dem heutigen höchstrichterlichen Beschluss zum Rundfunkbeitrag habe ich mich wie folgt geäußert:„Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages ausdrücklich. Das Bundesverfassungsgericht folgt seinen vorherigen Beschlüssen zum Rundfunkbeitrag und stärkt abermals den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit der Erhöhung um 86 Cent pro Monat gibt es den Sendeanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine wichtige finanzielle Planungssicherheit. Nur so kann auch der Hessische Rundfunk (hr) seinen gesetzlichen verankerten Informations- und Bildungsauftrag erfüllen.In unserer Gesellschaft kommt dem verfassungsrechtlich verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zentrale Bedeutung zu, der durch den Rundfunkbeitrag angemessen zu finanzieren ist.Eine Lehre aus dem Beschluss muss aber sein, dass die Länder sich bei weiteren Beschlüssen zu Rundfunkbeiträgen oder Rundfunkstaatsverträgen ein anderes Verfahren geben müssen. Eine solch langwierige Entscheidungsfindung durch die Blockade einzelner ist schädlich für die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hier ist auch durch die heutige Entscheidung dringender Handlungsbedarf gegeben.“

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