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Plenarrede zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

In dieser Plenarwoche wurde das Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag eingebracht und im Landtag diskutiert. Zum Hintergrund: Nicht nur während der Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig seriöse Medien als Informationsquelle sind. Auch gerade für Menschen mit einer Behinderung ist das Angebot an barrierefrei zugänglichen Medienangeboten in den letzten Jahren spürbar ausgebaut worden, denn auch sie müssen gleichberechtigt mit anderen ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit ausüben können. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Barrierefreiheit im Rundfunk und bei den Telemedien, u.a. durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Off-Sprecher mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag weiter ausbauen und stärken. Während der bisherige Medienstaatsvertrag die Vorgaben aus der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Barrierefreiheit nur rudimentär umgesetzt hat, sollen die neuen Regelungen weitere Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen.

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